Der Vorstand der
Sternwarte Sankt Andreasberg e.V.
hat die uns seitens der Verwaltung der Stadt Braunlage bereitgestellten
Unterlagen zum
Wurmberg-Vorhaben
(Bebauungsplan, Umweltbericht,
Rodungsplan, Fachbeitrag zur Waldumwandlung, artenschutzrechtliche
Prüfung, Gutachten zur regionalwirtschaftlichen Bedeutung des
Projekts) eingehend geprüft, und möchte sich auf
dieser Basis
mit der folgenden Stellungnahme zu Aspekten der für unsere
eigenen
Projekte relevanten Beleuchtungsanlage am weiteren Planverfahren
beteiligen. Für inhaltliche Fragen stehen wir jederzeit gerne
zur
Verfügung.
(1) Helligkeit der
geplanten Beleuchtung
Die Planung von Sportstätten-Beleuchtungsanlagen erfolgt
üblicherweise nach der europäischen Norm
DIN EN 12193
„Sportstättenbeleuchtung“. Diese
teilt
Sportstätten je nach Niveau und Intensität der
Nutzung in
drei grundlegende Klassen ein, für die wiederum
unterschiedliche
Aussagen zur empfohlenen Beleuchtungsstärke (in der
hierfür
üblichen Einheit
Lux) getätigt werden:
- Beleuchtungsklasse
I: Anlagen, die dem Hochleistungssport
sowie dem Hochleistungstraining
dienen und die für international sowie national bedeutende
sportliche Wettbewerbe mit
erheblichen Zuschauerzahlen und TV-Übertragungen genutzt
werden.
- Beleuchtungsklasse
II: Anlagen, die für national
bedeutsame
Wettbewerbe mit mittleren Zuschauerzahlen genutzt werden.
- Beleuchtungsklasse
III: Anlagen, die primär dem
Freizeitsport, dem
Schulsport, dem allgemeinen Training und dem Vereinssport dienen.
Wie die Verwaltung der Stadt Braunlage in ihrer Replik auf die
erste
Stellungnahme von BUND und NABU zum Bebauungsplan 135 auf
Seite 21
anmerkt, ist die am Wurmberg geplante Anlage für
internationale
wie auch für nationale Wettbewerbe grundsätzlich
ungeeignet:
„Es sind
[hier] keine
internationalen und auch keine nationalen Wettkämpfe
(Skiweltcup-Abfahrtsrennen, etc.) im Skisport geplant. Die bestehenden
und geplanten Abfahrtsflächen erfüllen nicht die
geforderten
Kriterien der FIS. Die geplanten Maßnahmen dienen
ausschließlich dem Breitensport.“
Die geplante Anlage ist damit eindeutig der Beleuchtungsklasse III
zuzuordnen, für welche laut DIN EN 12193 eine horizontale
Beleuchtungsstärke von 20 Lux empfohlen wird [1]. Der
Vollständigkeit halber sind die Empfehlungen für alle
drei
Beleuchtungsklassen für Ski-Abfahrten in nachfolgender Tabelle
aufgeführt.
DIN EN 12193 – Tabelle A.23 – Ski-Alpin
| Klasse |
Beleuchtungsstärke* |
Gleichmäßigkeit** |
| I |
100 lx |
0,5 |
| II |
30 lx |
0,3 |
| III |
20 lx |
0,2 |
* Mittlere horizontale Beleuchtungsstärke, wiedergegeben in
der Einheit Lux
** Verhältnis von minimaler zu mittlerer horizontaler
Beleuchtungsstärke
Hier ergibt sich eine erhebliche Diskrepanz zu den Angaben, die etwa im
Umweltbericht zum B-Plan zu finden sind. Dort heißt es auf
Seite
135, dass die Lichtstärke der geplanten Flutlichtanlage
„gemäß DIN EN 12193“ auf eine
mittlere vertikale
Beleuchtungsstärke von 150 Lux „begrenzt“
werden soll,
um die durch die Anlage erzeugte
Lichtverschmutzung zu minimieren.
Wie
obige Tabelle zeigt, überträfe eine
Beleuchtungsstärke
von 150 Lux jedoch sogar die für Olympia-Anlagen empfohlene
Beleuchtungsstärke deutlich. Für Anlagen der Klasse
III
– zu denen die Wurmberg-Anlage nach Aussagen der Planer
definitiv
gehört – ist laut DIN lediglich eine mittlere
horizontale
Beleuchtungsstärke von 20 Lux vorgesehen. Aussagen zur
mittleren
vertikalen Beleuchtungsstärke, auf die im Umweltbericht
verwiesen
wird, finden sich in der Norm erst gar nicht.
Hinzu kommt, dass international anerkannte Lichtverschmutzungs-Experten
wie etwa
Dr. Andreas Hänel, Leiter
der
Fachgruppe
Dark Sky im VdS,
aufgrund der starken Reflexionswirkung von Schnee sogar noch die
DIN-Empfehlung von 20 Lux für zu hoch halten und für
Skiabfahrten, die ausschließlich dem Schul- und Freizeitsport
dienen, Beleuchtungsstärken um 10 Lux (immerhin entsprechend
der
Beleuchtung einer Hauptverkehrsstraße) empfehlen [2].
Die im Umweltbericht zum B-Plan genannte Beleuchtungsstärke
liegt
damit um den Faktor 7,5 über der DIN- Empfehlung sowie um den
Faktor 15 über dem von uns vermuteten realen Bedarf. Die
Beleuchtungsstärke der Anlage ist damit aus unserer Sicht
massiv
überdimensioniert.
Unabhängig von der genannten Beleuchtungsstärke der
Anlage
ist zudem der im Umweltbericht mehrfach getätigten Aussage,
dass
es aufgrund der Ausrichtung der Leuchten nach unten nur zu geringer
Lichtverschmutzung käme, ganz klar zu widersprechen. Aufgrund
der
sehr hohen Reflexionswirkung von Schnee (mit einem
Reflexions- koeffizient von 0,7
verglichen mit z.B. 0,2 von Beton oder
0,1 von Asphalt) ist bei einer großflächigen
Beleuchtung
(120.000 m²) von Schnee sogar eine ganz erhebliche Zunahme der
Lichtverschmutzung zu befürchten.
Fazit: Die
Beleuchtungsstärke der
geplanten Flutlicht-Beleuchtung wird von uns vor diesem Hintergrund als
erheblich überdimensioniert bewertet. Im Interesse des
Naturschutzes sowie auch der Bewahrung des Kulturguts Sternenhimmel ist
daher dringend zu prüfen, ob eine Beleuchtungsanlage mit einer
mittleren horizontalen Lichtstärke von 20 Lux (oder weniger)
für die benannten Zwecke nicht bereits vollkommen ausreichend
wäre. Eine großflächige (vorgesehen ist die
Beleuchtung
von etwa 120.000 m² Fläche durch bis zu 40
Flutlicht-Masten)
lichttechnische Anlage der bislang vorgesehenen Lichtstärke,
würde die Lichtverschmutzung in der Region Oberharz unserer
Einschätzung nach erheblich verstärken.
(2) Auswirkungen der
Beleuchtungsanlage auf Vögel und Insekten
Wie im Umweltbericht zum Bebauungsplan ausgeführt wird, grenzt
das
EU-Vogelschutzgebiet „Hochharz“ unmittel- bar an
das
Wurmberg-Planungsareal. Hier finden sich als die wertbestimmenden
Zugvogelarten unter anderem der
Fichtenkreuzschnabel
(unregelmäßige Wanderungen in der Zeit von April bis
Dezember), der
Tannenhäher (eigentlich
ein Jahresvogel, der
allerdings unter bestimmten Bedingungen während der
Wintermonate
wandert) sowie auch die besonders geschützte
Ringdrossel
(diese
wandert im November ab und kehrt im Februar zurück). Allen
drei
Zugvögeln ist gemein, dass sich ihre Wanderzeiten eindeutig
mit
den Betriebszeiten der Flutlicht-Anlage (von Dezember bis
März)
überschneiden, so dass es aus unserer Sicht voreilig ist,
negative
Auswirkungen auf wandernde Vögel auszuschließen, wie
dies
unter anderem im Umweltbericht auf den Seite 122 und 123 getan wird.
Gerade Zugvögel werden – dies ist bereits seit
Jahren gut
erforscht [3] – durch Lichtverschmutzung
häufig und in
erheblichem Maße geschädigt, da sie über
erhellten
Gebieten Route, Geschwindigkeit und Höhe verändern
und
dadurch in ihrem Zugverhalten stark beeinträchtigt werden.
Dass
die geplante Anlage bei einer mittleren Beleuchtungsstärke von
150
Lux und angesichts der ganz erheblichen Reflexionswirkung von Schnee
eine auch nach oben wirkende und damit von Zugvögeln
potentiell
wahrnehmbare Lichtabstrahlung hätte, ist unserem Erachten nach
evident. Hinzu kommt weiterhin, dass auch andere im Rahmen der
artenschutzrechtlichen Prüfung (vgl. hierzu etwa Seite 8 des
Dokuments) aufgefundene Vogelarten wie etwa das
Sommergoldhähnchen
nachgewiesener- maßen stark negativ auf Lichtverschmutzung
reagieren [4].
Auch der im Umweltbericht getroffenen Feststellung, eine
Beeinträchtigung von Insekten durch die Flutlichtanlage sei
aufgrund der winterlichen Betriebszeiten nicht zu erwarten,
können
wir uns nicht anschließen. Es existieren durchaus
Insektenarten,
die bereits im Februar oder März und damit noch innerhalb der
Betriebszeit der Anlage aktiv werden. Da jedoch, wie im Umweltbericht
auf Seite 43 festgehalten wird, „wegen des Nichtvorkommens
bedeutender Populationen seltener oder geschützter
Arten“
sowie der vermuteten „geringen Auswirkungen des Vorhabens auf
die
Populationen“ von einer Untersuchung der Folgen des Projekts
auf
lokale Insektenpopulationen vollständig abgesehen wurde, und
die
vorhandenen Arten daher konsequenterweise weder im Umwelt- noch im
Artenschutzbericht überhaupt aufgelistet werden, ist es aus
unserer Sicht schwer, eine Aussage über
möglicherweise
übersehene Probleme zu treffen. Evident scheint jedoch, dass
ein
derart „abgekürzter“ Bericht nicht das
Kriterium der Vollständigkeit erfüllt, wie es
angesichts
eines derartig umfangreichen Eingriffs in ein Naturgebiet eigentlich zu
erwarten wäre.
Fazit: Die in
Umweltbericht sowie der
artenschutzrechtlichen Prüfung getätigten Aussagen zu
negativen Folgen der Beleuchtung auf nachtaktive Lebewesen sind unserer
Einschätzung nach unvollständig und daher zu
überarbeiten. Allein im angrenzenden EU-Vogelschutzgebiet
finden
sich bereits drei Zugvogelarten, die während der geplanten
Betriebszeiten der Anlage zwischen Dezember und März wandern,
und
die daher durch die Verstärkung der Lichtverschmutzung
beeinträchtigt werden könnten.
Mit dem
Sommergoldhähnchen wurde
darüber hinaus im unmittelbaren Bebauungsgebiet schon
mindestens
eine Vogelart nachgewiesen, die sich erwiesenermaßen stark
von
nächtlichem Kunstlicht beeinträchtigen
lässt. Die
Entscheidung, einen Großteil der Insektenarten im
Umweltbericht
zu übergehen, so dass keinerlei gesicherte Aussagen zu den
gegebenenfalls betroffenen Arten vorliegen, halten wir
überdies
für unangemessen. Hinzu kommt, dass im Rahmen der uns
vorliegenden
Berichte sogar eingeräumt wird, dass die Auswirkungen der
geplanten Beleuchtungsanlage auf lokale Fledermauspopulationen derzeit
nicht sicher eingeschätzt werden können.
Damit bleibt aus unserer
Sicht ein
hohes Restrisiko auf mögliche negative
Beeinträchtigungen
nachtaktiver Lebewesen durch die Beleuchtungsanlage bestehen. Es sollte
daher die Möglichkeit geschaffen werden, die Wirkung der
Anlage
auf ihre Umwelt nach Ablauf eines Jahres zu untersuchen und –
im
Falle negativer Ergebnisse – die Betriebszeiten sowie die
Lichtintensität der Anlage auch nachträglich noch
weiter
begrenzen zu können.
(3)
Beeinträchtigung astronomischer Beobachtungen
Wie im Umweltbericht zum B-Plan auf den Seiten 97 und 98
eingeräumt wird, ist eine Beeinträchtigung der
astronomischen
Sichtbedingungen aufgrund der mit der geplanten
Wurmberg-Beleuchtungsanlage verbundenen Erhöhung der
Lichtverschmutzung grundsätzlich zu erwarten:
„Für
Nachtspaziergänger und astronomisch Interessierte, die den
Sternenhimmel im Oberharz betrachten wollen, kann durch das Flutlicht
und die sonstige Beleuchtung eine Beeinträchtigung durch
Lichtverschmutzung ausgehen.“
Diese Feststellung deckt sich voll und ganz mit unserer
Einschätzung.
Widersprechen möchten wir allerdings der Aussage, dass
Interessenten leicht auf „lichtarme Ausweichräume im
Oberharz“ ausweichen könnten. Hier wird die enorme
Flächenwirkung von Lichtverschmutzung vollkommen ignoriert
–
das nach oben reflektierte Licht wird in Höhen bis zu 80 km
gestreut und wäre damit auch noch bis weit nach Sankt
Andreasberg
oder andere Harzorte wie Elend oder Sorge sichtbar. Zum Vergleich:
Selbst der Lichtverschmut- zungs-Effekt des einzelnen Scheinwerfers auf
dem Wurmberg ist vom deutlich weiter entfernten Brocken aus noch
problemlos nachweisbar.
Insbesondere Harzorte wie Sankt Andreasberg, Elend und Sorge zeichnen
sich jedoch durch nahezu natürlich dunkle
Nachtverhältnisse
aus –
bei Elend etwa lassen sich Werte
für die
Himmelshintergrundhelligkeit von 21,7 mag/argsec² messen, was
einem
„perfekt dunklen Nachthimmel“ so nahe kommt, wie
dies in
Europa überhaupt noch möglich ist.
Zusammen mit dem
Naturpark Westhavelland, dem
Biosphärenreservat
Rhön und dem
Gebiet um Herzberg (an der
Schwarzen Elster),
bietet
der Oberharz somit deutschlandweit herausragende astronomische
Beobachtungs- bedingungen, die ihn theoretisch sogar für eine
Aufnahme in die exklusive Liste der Dark Sky Parks der
International Dark Sky Association
qualifizieren würden. Diese
einmalige
Chance würde mit der geplanten Flutlicht-Anlage auf dem
Wurmberg
definitiv zerstört – und interessierte
Hobby-Astronomen
müssten zumindest in den Wintermonaten sehr viel weiter als
nur
bis nach Sankt Andreasberg oder Elend ausweichen. Einen sanften
Astro-Tourismus, wie er derzeit in Sankt Andreasberg
im
Entstehen
begriffen ist, würde es in der Region dann wohl auf
absehbare Zeit nicht mehr geben – ein Aspekt
übrigens,
der im Gutachten zur regionalwirtschaftlichen Bedeutung des Projekts
vollständig ignoriert wird.
Zur mehrfach betonten Begrenzung der Betriebsstunden auf maximal 22:30
Uhr sowie der Betriebszeiten auf die Monate Dezember bis März
ist
anzumerken, dass gerade die Wintermonate aufgrund der früh
einsetzenden Dunkelheit von großer Bedeutung für die
Astronomie sind. Insbesondere für die Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen (in der Gegend um Braunlage befinden sich nicht nur
zahlreiche Schulen, sondern auch fünf Schullandheime), die
gleichwohl ein Herzstück der Bildungsarbeit der Sternwarte
Sankt
Andreasberg darstellt, ist es unverzichtbar, auch am frühen
Abend
Beobachtungen anbieten zu können.
Fazit: Die im
Umweltbericht
getätigte Aussage, die zu erwartende Lichtverschmutzung
würde
aufgrund der nach unten abgeschirmten Leuchten sowie der
„Begrenzung“ der Beleuchtungsstärke auf
150 Lux (siehe
hierzu Punkt (1)) gering ausfallen, ist unserer Einschätzung
nach
eindeutig falsch. Eine Anlage der beantragten Größe
und
Leuchtstärke würde vielmehr erheblich zur
Lichtverschmutzung
über Braunlage sowie den angrenzenden Harzorten beitragen und
dem
Oberharz die Chance auf
eine bundesweit einmalige Auszeichnung als Dark Sky Park sowie auf eine europaweit herausragende
Positionierung im besonders sanften und
somit wünschenswerten Bereich des Astro-Tourismus nehmen.
Diese
Folgen sollten bei der Entscheidung für oder gegen den Bau der
Flutlicht-Anlage eingehend bedacht und berücksichtigt werden.
Aus Sicht der Sternwarte
Sankt Andreasberg e.V. besteht zudem das große
Risiko, dass nach Fertigstellung der Wurmberg-Anlage auch andere
Pistenbetreiber der Region ihre Abfahrten beleuchten könnten.
Wenigstens in diesem Punkt sollten Stadtrat und Stadtverwaltung
tätig werden und die lichttechnische Aufrüstung
weiterer
Anlagen im Ortsgebiet Braunlages bereits vor Beginn der
Baumaßnahmen am Wurmberg ausschließen.
(4) Prognostizierter
CO2-Eintrag der Anlage
Der Jahres-Gesamteintrag an CO2 durch die Beleuchtungsanlage wird auf
Seite 108 des Umweltberichts mit etwa 5.000 kg veranschlagt. Dies
scheint uns eine äußerst geringe Menge zu sein
– in
der Straßenbeleuchtung etwa (in der die Leuchten nur mit 10
anstatt mit 150 Lux betrieben werden), spart man mit der Umstellung
einer veralteten Quecksilberdampflampe auf eine moderne LED-Lampe pro
Jahr etwa 1.000 kg CO2 pro Lichtpunkt ein. Auch die Stadt Rheine spart
nach eigenen Angaben allein mit der Abschaltung der
Straßenbeleuchtung nur zwischen 1:00 Uhr und 3:30 Uhr in der
Nacht pro Jahr 420.000 kg CO2 ein [5].
Angesichts der Beleuchtungsstärke der Pistenbeleuchtung sowie
der
weiterhin hinzukommenden Beleuchtung für den Sessellift, die
Schneekanonen sowie die Servicestellen mutet uns ein 5.000 kg
CO2-Gesamteintrag pro Jahr äußerst niedrig an. Wir
möchten die Stadtverwaltung daher um eine
aufgeschlüsselte
CO2-Bilanz mit genauen Angaben zum prognostizierten Energieverbrauch
der Beleuchtung bitten, um diese Rechnung im Detail nachvollziehen zu
können.
(5) Frage zur
Verbindlichkeit der getätigten Aussagen
In Bebauungsplan und Umweltbericht werden verschiedene Aussagen zu
Dimension und Betriebszeiten der geplanten Beleuchtungsanlage
getätigt, die mit einschränkenden Attributen wie
„bis
zu“ oder „maximal“ versehen sind:
- Es sollen bis zu 40 Flutlicht-Masten errichtet werden
- Die Höhe der Flutlicht-Masten wird auf 17 Meter
begrenzt
- Die Anlage soll nur bis maximal 22:30 Uhr betrieben werden
- Die Anlage soll nur von Dezember bis März
betrieben werden
- Die Anlage soll nur an drei Tagen pro Woche betrieben werden
Aufgrund der einschränkenden Attribute ist uns unklar, wie
verbindlich diese Festlegungen (abgesehen von der Begrenzung der
Masthöhe) tatsächlich sind bzw. wie flexibel der
Betreiber
Dimensionen und Betriebszeiten der Anlage im laufenden Betrieb noch
modifizieren könnte. Ist etwa definitiv ausgeschlossen, dass
die
Pisten auch im Sommer – etwa für
Sommerrodel-Angebote
– beleuchtet werden könnten? Steht verbindlich fest,
dass
der Skibetrieb spätestens um 22:30 Uhr eingestellt wird und
dass
pro Woche mindestens vier Tage verbleiben, an denen die Anlage
überhaupt nicht in Betrieb ist? Wie lange nach Einstellung des
gewerblichen Pistenbetriebs werden am Abend auf der Skipiste noch
Arbeiten (etwa zur Vorbereitung des Skibetriebs am nächsten
Tag)
durchgeführt – und welche Beleuchtung wird
hierfür
gegebenenfalls noch erforderlich sein?
Fazit: Aus unserer Sicht
stellt sich
die Frage, ob die im Bebauungsplan sowie im Umweltbericht genannten
Einschränkungen etwa hinsichtlich der Betriebszeiten sowie der
Dimension der Anlage für den Betreiber dauerhaft verbindlich
sind,
oder ob sie von diesem mittel- bis langfristig modifiziert werden
könnten. Hierzu bitten wir um eine Stellungnahme der
Verwaltung.
Für Nachfragen und Anmerkungen stehen wir jederzeit gerne zur
Verfügung.
Für den Verein Sternwarte Sankt Andreasberg e.V.
Utz Schmidtko (1. Vorsitzender)
Reinhard Görke (2. Vorsitzender)
Ralf Gehrmann
Elfriede Fischer
Christian Reinboth
Bettina Strohmeyer
Veronika Koolen-Riechert
Kontakt zum Hauptautor für Nachfragen und Anmerkungen
Christian Reinboth
Dipl.-Wi.-Inf.(FH)
Schlachthofstraße 4
38855 Wernigerode
Tel.: 03943 932 501
Mobil: 0152 0900 66 00
E-Mail:
creinboth@googlemail.com
Weitere Informationen zum Thema Lichtverschmutzung unter
http://www.lichtverschmutzung.de
[1] vgl. licht.wissen 08 – Sport und Freizeit, Schriftenreihe
der
Fördergemeinschaft Gutes Licht, Frankfurt, ISBN
978-3-926193-52-0
[2] vgl. Hänel, Andreas: Hinweise zur Beleuchtung von
Skipisten am Beispiel der
Beleuchtung der Wasserkuppe, zu beziehen über
http://www.lichtverschmutzung.de
[3] vgl. etwa Klein, M.: Lichtverschmutzung - Eine neue
Umweltproblematik,
Diplomarbeit an der Fachhochschule Ludwigsburg, 2004:
http://www.home.uos.de/ahaenel/darksky/dalichtver.pdf
[4] vgl. etwa die 2008 durchgeführten Untersuchungen des
Diplom-Biologen Heiko Haupt
am Bonner Posttower, in deren Rahmen sich Sommergoldhähnchen
als die von der durch
den Posttower ausgehenden Lichtverschmutzung am stärksten
negativ beeinflusste Art
mit den meisten getöteten und verletzten Tieren erwiesen
haben:
http://lichtverschmutzung.de/dokumente/PostTower_und_Vogelwelt.pdf
[5] vgl. hierzu die Untersuchungen der Stadt Rheine sowie der FH
Münster:
http://www.rheine-buergerinfo.de/vo0050.php?__kvonr=788&voselect=110
Diese Stellungnahme kann hier auch als PDF heruntergeladen
werden.